VOM TEST ZUM ERGEBNIS
REGISTRIERUNG
Sie können selbst entscheiden,
wann Sie getestet werden möchten.
Es ist keine Terminabsprache nötig.
Einfach ins Auto setzen und zu uns kommen.
So können Sie sich unkompliziert und kostenlos testen lassen.
Bitte tragen Sie Ihre Maske und warten Sie, bis unser Registrierungspersonal zu Ihnen kommt.
ANKUNFT
Fahren Sie zum tribea Gesundheits-
zentrum. Folgen Sie dort der Beschil-
derung.
Parken Sie vor dem Haupteingang, aber steigen Sie bitte nicht aus. Wir kommen zu Ihnen ans Auto.
Es erfolgen sowohl ein Rachen- als auch ein Nasenrachenabstrich durch medizinisch geschultes Personal. Das Testpersonal wird in regelmäßigen Abständen auf COVID-19 getestet und nur mit negativem Ergebnis eingesetzt.
Nach der Testabwicklung können Sie dann umgehend wieder fahren.
TESTERGEBNIS
Die Auswertung des Tests dauert
ca. 15 Minuten.
Sie erhalten automatisch eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Testergebnis und
somit einen schriftlichen Nachweis.*
Coronavirus-Testverordnung ab dem 30. Juni 2022
Anspruch auf kostenlose Tests haben:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden.
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor
Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger:
- vor Risikoexposition: Das gilt zum Beispiel vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen, Konzerten, Theaterbesuchen etc.
Solche Besuche müssen „glaubhaft“ gemacht werden. Es muss unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen naturgemäß schwierig.
- für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt
Wer sich also ohne einen konkreten Grund oder ohne einen konkreten Anhaltspunkt testen lassen will, kann keinen Drei-Euro-Test in Anspruch nehmen und zahlt einen Testgebühr von 9,50 €.
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.
PRIVATE ABRECHNUNG EINES PCR-TESTS
Wir bieten die Möglichkeit von Bar- und Kartenzahlung.
WEITERE INFORMATIONEN
- Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 15 Minuten vor der Probeentnahme nicht gegessen, getrunken, geraucht, die Zähne geputzt und Kaugummi gekaut haben dürfen. Bitte führen Sie Ihren Personalausweis mit.
- Registrierung, Bezahlung und Entnahme der Rachen- und Nasen-Rachen-Abstriche erfolgen unter strikter Beachtung aller erforderlichen Hygienemaßnahmenim eigenen Fahrzeug der Probanden.
- Aus hygienischen Gründen bieten wir ausschließlich elektronische Bezahlmöglichkeiten an.
- Unser Testcenter ist leicht zugänglich und verfügt über ein Einbahnstraßensystem, das einen schnellen und reibungslosen Testablauf
sicherstellt, da sich zu- und abfließender Verkehr nicht behindern. - Wir bitten um Verständnis, dass symptomatische Personen sowie Kinder unter 3 Jahren nur beim Haus-/Kinderarzt getestet werden dürfen.
* COVID19-KOMMUNALES TESTZENTRUM / TRIBEA übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass ein Befundbericht innerhalb des angegebenen Zeitraums nicht erstellt oder dem Patienten nicht übermittelt wird bzw. von diesem nicht abgerufen werden kann. Dies gilt für jeden Corona-Test, der bei TRIBEA durchgeführt wird.
